Ihr erster Ansprechpartner sollte die Lehrkraft Ihres Kindes sein. In einem ausführlichen Gespräch sollten Sie Ihre Vermutung mitteilen und gemeinsam die weitere Vorgangsweise festlegen.
Kontaktieren Sie einen diplomierten Legasthenie- / Dyskalkulie-Trainer und lassen sie Ihr Kind testen um zu erfahren, ob es sich tatsächlich um Legasthenie / Dyskalkulie handelt oder um eine LRS / Rechenschwäche und heraus zu finden welche Wahrnehmungsbereiche ein spezielles Training benötigen.
Besprechen Sie die weitere Vorgehensweise mit dem Trainer und dem/r LehrerIn.
Ein(e) verständnisvolle(r) LehrerIn kann durch ihr/sein Verhalten legasthenen Kindern den Schulalltag maßgeblich erleichtern. Sie/Er kann dafür sorgen, dass die Motivation und vor allem das Selbstwertgefühl des Kindes erhalten bleiben, indem sie/er ihm z.B. ermöglicht, seine Leistung so oft wie möglich mündlich zu erbringen. Die Lehrkraft
sollte auch darauf achten, dass die Mitschüler des Kindes seine Problematik verstehen.
Bei der Fehlerbeurteilung von schriftlichen Arbeiten sollte der § 16(1) der Leistungsbeurteilung, des in ganz Österreich gültigen Bundesgesetzes herangezogen werden. Dieser setzt die Schreibrichtigkeit erst an vierte und letzte Stelle, nach Inhalt, Ausdruck und Sprachrichtigkeit. Der Lehrer hat anhand von bestehenden Gesetzen die
Möglichkeit, legasthene Kinder, bei denen eine Legasthenie von einem Spezialisten diagnostiziert wurde, wohlwollend zu beurteilen. Dies setzt aber voraus, dass er über ein Wissen um die Problematik verfügen muss, aus der das Verständnis resultiert.